Bei Tapflo glauben wir, dass Vertrauen, Transparenz und Integrität die Grundlage für starke Beziehungen bilden – zu unseren Kunden, Partnern, Mitarbeitern und Gemeinschaften. Dieser Abschnitt beschreibt die wichtigsten Richtlinien, die unser Handeln und unsere Entscheidungen leiten. Vom Schutz personenbezogener Daten über die Förderung ethischer Geschäftspraktiken und ökologischer Verantwortung bis hin zu nachhaltigem Wachstum spiegeln diese Grundsätze wider, wer wir sind und wie wir jeden Tag arbeiten.
TAPFLO GMBH
Töpferweg 1
A – 4320 Perg
Tel.: +43 732/ 272929
Fax: +43 732/ 272929 90
E-mail: sales@tapflo.at
UID-Nr.: ATU 67353525
Firmenbuchnummer: FN383146a
Firmenbuchgericht: Landesgericht Linz
Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Geschäftsführer: Dominik Kienberger
INFORMATIONSKLAUSEL FÜR KUNDEN VON TAPFLO GmbH
Nach art. 13 Abs. 1 und Par. 2 der Datenschutz-Grundverordnung vom 27. April 2016 (DSGVO), informieren wir, dass:
1)Wir sind der Administrator Ihrer persönlichen Daten als unsere Kunden. Unsere Daten: Tapflo GmbH mit Sitz in Perg 4320, Töpferweg 1, UID 67353525
2) Wir verarbeiten nur die Daten, die Sie im Rahmen der Zusammenarbeit mit uns durch freiwillige Zustimmung zur Verfügung gestellt haben. Insbesondere können wir folgende personenbezogene Daten verarbeiten: Name, Vorname, Kontakttelefonnummer, E-Mail-Adresse Ihrer Vertreter, Vertreter oder Geschäftsinhaber (falls persönliche Daten Teil des Firmennamens sind) sowie UID- Nummer in Bezug auf die Vertreter der Gesellschaft.
3) Wir verarbeiten keine so genannten „sensiblen Daten“.
4) Persönliche Daten werden verarbeitet:
5) Empfänger Ihrer Daten können Unternehmen sein, die bei der Erfüllung von Bestellungen mit uns zusammenarbeiten (z. B. Kurierdienste, Transportunternehmen, Subunternehmer, Postämter). Da wir Teil der internationalen Tapflo-Gruppe sind, unter der wir gängige Auftragsmanagement-Software einsetzen, werden Ihre Daten der Muttergesellschaft – Tapflo Production LTD mit Sitz in Großbritannien – anvertraut – die Grundlage für die Datenverantwortung innerhalb der Tapflo-Gruppe sind relevante Vereinbarungen;
6) Grundlage für die Bearbeitung sind der abgeschlossene Vertrag, die freiwillige Einwilligung und berechtigte rechtliche Interessen des Verwalters hinsichtlich der Vermarktung unserer eigenen Dienstleistungen und der Datenverarbeitung innerhalb der Kapitalgruppe;
7) Die von Ihnen zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten werden für den Zeitraum gespeichert, der für die Durchführung der Vereinbarung erforderlich ist, und bis Sie Ihre Anweisung zum Löschen der Daten einreichen. Wir benötigen Informationen über den Verlauf Ihrer Bestellungen und die Spezifität der gelieferten Ausrüstung, um Ihnen nach der Garantiezeit sowie während der gesamten Lebensdauer des Geräts Upgrades und Reparaturen anbieten zu können, die möglicherweise unmöglich oder sehr schwierig sind, wenn Sie diese Daten löschen.
8) Sie haben das Recht auf Zugriff auf Ihre persönlichen Daten und das Recht, zu korrigieren, zu begrenzen, zu löschen, das Recht Daten zu übertragen, zu widersprechen und jederzeit Ihre Zustimmung zu widerrufen, ohne die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung zu beeinträchtigen, die auf der Grundlage der Einwilligung vor deren Widerruf erfolgte. Der Widerruf der Einwilligung in die Datenverarbeitung während der Laufzeit des Vertrags kann den Administrator daran hindern, einige der sich aus dem Inhalt des geschlossenen Vertrags ergebenden Rechte zu erfüllen. Eine solche Anweisung ist auch nicht wirksam in Bezug auf die Daten, die zur Ausführung der Vereinbarung erforderlich sind, oder für Daten, die der Administrator gemäß den geltenden Vorschriften zu bearbeiten hat;
Sie haben das Recht, eine Beschwerde an die Datenschutzbehörde für den Schutz personenbezogener Daten (DSG) zu richten, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten gegen die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung vom 27. April 2016 verstößt;
die Bereitstellung Ihrer persönlichen Daten ist eine Bedingung für den Abschluss des Vertrags; Weder der Administrator noch eine Stelle, die mit Ihren personenbezogenen Daten betraut ist, verwenden ein Profiling im Sinne der DSGVO und dürfen keine automatisierten Profilerstellungsentscheidungen treffen.
Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Geschäftsbedingungen („AGB“) der Tapflo GmbH, FN 383146a („TAPFLO“) idF Juni 2018
Allgemeine Verkaufs- („AGB“) der Tapflo GmbH
1. Geltungsbereich
1.1 Diese AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen von TAPFLO und sind Grundlage für Angebote, Lie-ferungen, Zahlungen, Rechtshandlungen, Rechts-geschäfte und sonstigen Leistungen von TAPFLO, insbesondere die Lieferung von Waren. Diese AGB gelten für alle – auch zukünftigen – Geschäftsbe-ziehungen mit dem Kunden, auch dann, wenn im Einzelfall nicht mehr speziell auf sie verweisen wird.
1.2 Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden verpflichten TAPFLO auch dann nicht, wenn TAPFLO ihnen bei Vertragsschluss nicht nochmals widerspricht und gelten nur dann und insoweit, als TAPFLO ihrer Geltung schriftlich zugestimmt hat. Bei Widersprüchen in den Vertragsgrundlagen gilt nachstehende Rangfolge: (i) Allfällige Sonderver-einbarungen, soweit diese von TAPFLO schriftlich bestätigt sind; (ii) diese AGB von TAPFLO (sowie die Bedingungen, auf die in diesen AGB verwiesen wird); (iii) gesetzliche Bestimmungen, nicht je-doch vertragsrechtliche Normen (zB ÖNORMEN).
2. Vertragsschluss – Vertragsinhalt
2.1 Angebote von TAPFLO sind freibleibend und ledig-lich als Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung durch den Kunden zu verstehen.
2.2 Bestellungen des Kunden sind ab Zugang bei TAPFLO für den Kunden verbindlich. TAPFLO kann innerhalb einer Frist von zwei Wochen (Bindungs-frist) annehmen durch (i) eine schriftliche Auf-tragsbestätigung oder (ii) durch den Beginn mit der Leistungserbringung. Stillschweigen von TAPFLO gilt darüber hinaus nicht als Zustimmung. TAPFLO behält sich nach eigenem Ermessen vor, Bestellungen des Kunden bei Teilbarkeit des Leis-tung nur teilweise anzunehmen bzw durchzufüh-ren; ein Auftrag kommt diesfalls nur im Umfang des von TAPFLO angenommenen Leistungsteils zu-stande, ohne dass dem Kunden hieraus irgendwel-che Ansprüche erwachsen.
3. Preise – Kosten
3.1 Von TAPFLO angegebene Preise verstehen sich ab Werk (EXW) in EURO zuzüglich gesetzlicher Mehr-wertsteuer und sonstiger Abgaben in der jeweils gesetzlichen Höhe.
3.2 Bei einer vom (Gesamt-)Angebot abweichenden Bestellung behält sich TAPFLO eine entsprechende Preisänderung vor. Die Preise basieren auf den (Gestehungs-)Kosten (Materialpreise, Löhne, Ge-neralunkosten etc) zum Zeitpunkt des erstmaligen Angebotes. TAPFLO ist auch nach Zustandekom-men des Vertrages berechtigt, Erhöhungen der Gestehungskosten sowie erhöhte oder neu einge-führte Gebühren und Abgaben vom Kunden einzu-heben.
3.3 Bei Warenrücknahmen ist TAPFLO berechtigt, angefallene Transport- und Manipulationspesen zu verrechnen. Tritt der Kunde ohne wichtigen Grund vom Vertrag zurück, gelten 20 % des vereinbarten Preises als Manipulationsgebühr als vereinbart.
4. Rechnungslegung – Zahlungsbedingungen
4.1 TAPFLO ist nach freiem Ermessen berechtigt, 30 % des Preises als Anzahlung zu verlangen. Die Anzahlung ist spesen- und abzugsfrei sofort nach Erhalt der Rechnung fällig.
4.2 Treten Verzögerungen bei der Leistungserbringung ein, ist TAPFLO berechtigt, über die bisher er-brachten Leistungen Teilrechnungen zu legen und diese sofort fällig zu stellen.
4.3 Alle sonstigen Rechnungsbeträge sind binnen 30 Tagen ab Erhalt der Rechnung spesen- und ab-zugsfrei zur Zahlung fällig. Innerhalb dieser 30 Tage muss die Zahlung durch unwiderrufliche Gut-schrift auf dem Bankkonto von TAPFLO einlangen.
4.4 Bei Bestehen eines Sukzessivlieferungs- oder Rahmenvertrages ist TAPFLO berechtigt, jede Lie-ferung sofort abzurechnen und fällig zu stellen.
4.5 Skontoabzüge bedürfen einer gesonderten schrift-lichen Vereinbarung. Im Falle des Zahlungsverzu-ges, auch mit Teilzahlungen, treten auch allfällige Skontovereinbarungen außer Kraft.
4.6 Bei Zahlungsverzug ist TAPFLO berechtigt, Ver-zugszinsen in Höhe von 9,2%-Punkten über dem Basiszinssatz und Mahnspesen in Höhe von EUR 20,- je Mahnung geltend zu machen.
4.7 Der Kunde ist nicht berechtigt, Zurückbehaltungs- oder sonstige Leistungsverweigerungsrechte gel-tend zu machen oder mit Gegenansprüchen aufzu-rechnen, ausgenommen von TAPFLO ausdrücklich schriftlich anerkannte oder durch rechtskräftiges Gerichtsurteil festgestellte Forderungen.
4.8 TAPFLO ist ungeachtet anderslautender Bestim-mungen bzw Widmungen des Kunden berechtigt, Zahlungen auf offene Forderungen gegen den Kunden nach freiem Ermessen anzurechnen.
4.9 Ist der Kunde mit einer vereinbarten Zahlung oder sonstigen Leistung in Verzug, kann TAPFLO nach eigener Wahl – unbeschadet sonstiger Rechte – (i) die Erfüllung der eigenen Verpflichtungen bis zur Bewirkung der rückständigen Zahlungen oder sonstigen Leistungen aufschieben, (ii) den ganzen noch offenen Kaufpreis sofort fällig stellen (Ter-minsverlust) oder (iii) unter Einhaltung einer an-gemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Bei Sukzessivlieferungs- oder Rahmenverträgen ist TAPFLO berechtigt, jede weitere Lieferung bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher ausständigen Rechnungen zurückzubehalten.
4.10 Werden TAPFLO nach Vertragsschluss Umstände über mangelnde Zahlungsfähigkeit des Kunden oder über dessen schlechte wirtschaftliche Lage bekannt, ist TAPFLO berechtigt, alle erbrachten Leistungen sofort abzurechnen und fällig zu stellen und die Fortführung der Arbeiten von der Stellung entsprechender Sicherheiten durch den Kunden abhängig zu machen.
5. Lieferfristen und -termine
5.1 Sämtliche in Angeboten oder Auftragsbestätigun-gen genannten Liefer- und Leistungsfristen sind unverbindlich.
5.2 Wird die Leistungsausführung oder Lieferung durch dem Kunden zuzurechnende Umstände verzögert, hat der Kunde die durch die verzögerte Lieferung auflaufenden Mehrkosten zu tragen, sofern sie Umstände, die die Verzögerung bewirkt haben, nicht von TAPFLO zu vertreten sind.
5.3 Die Transportkosten sind vom Kunden zu tragen.
5.4 Der Gefahrenübergang von TAPFLO auf den Kun-den erfolgt im Zeitpunkt der Ablieferung beim Kunden.
5.5 Die Gefahr für eine (Teil-)Leistung geht mit dem Zeitpunkt ihrer Erbringung (Erfüllung) auf den Kunden über. Die Gefahr für eine Leistung oder ei-ne vereinbarte Teilleistung geht am Ort und im Zeitpunkt der Erbringung auf den Kunden über.
5.6 Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich anzunehmen, andernfalls die Liefe-rung als an dem Tag erfolgt gilt, an dem die An-nahme durch den Kunden vertragsgemäß hätte er-folgen sollen; mit diesem Zeitpunkt geht die Ge-fahr des zufälligen Untergangs und/oder der Ver- schlechterung jedenfalls auf den Kunden über. Gleiches gilt für den Fall der Verletzung von Mit-wirkungspflichten durch den Kunden und die hie-raus resultierenden Folgen.
5.7 Behördliche und allenfalls erforderliche Genehmi-gungen Dritter sind vom Kunden rechtzeitig in ei-gener Verantwortung und auf eigene Kosten zu erwirken.
5.8 TAPFLO ist berechtigt, Teil- und/oder Vorlieferun-gen durchzuführen. TAPFLO kann die Vertragser-füllung einseitig aufschieben bzw aussetzen, ins-besondere wenn (i) offene Forderungen gegen den Kunden bestehen oder (ii) wenn sich die wirt-schaftlichen Verhältnisse des Kunden wesentlich ändern, sodass die Forderung von TAPFLO nicht mehr ausreichend gesichert erscheint, oder (iii) die ordnungsgemäße und/oder rechtzeitige Über-nahme durch den Kunden nicht sichergestellt ist. Dem Kunden erwachsen hieraus keine wie immer gearteten Ansprüche. TAPFLO ist zudem berech-tigt, die Leistungserbringung von einer ausrei-chenden Sicherheitsleistung des Kunden oder von einer angemessenen Vorauszahlung abhängig zu machen.
5.9 In jedem Fall des Annahmeverzuges kann TAPFLO die Lagerung der Waren auf Kosten des Kunden vornehmen, wodurch die Lieferung als erbracht gilt. Wird die Ware bei TAPFLO eingelagert, gilt ei-ne Lagergebühr von 0,1 % des Bruttorechnungs-betrages pro angefangenen Kalendertag als ver-einbart; im Fall der Dritteinlagerung hat der Kunde die angemessenen tatsächlichen Lagerkosten zu ersetzen. Die vereinbarten Zahlungsbedingunge-nen erfahren dadurch keine Änderung. Darüber hinaus gehende Ansprüche von TAPFLO bleiben je-denfalls vorbehalten
5.10 Allenfalls vereinbarte Qualitätsprüfungen etc. berühren die Bestimmungen hinsichtlich Erfül-lungsort und Gefahrenübergang nicht.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Die Ware von TAPFLO verbleibt bis zur Erfüllung sämtlicher TAPFLO gegenüber dem Kunden aus dem jeweiligen Auftrag zustehender Ansprüche im alleinigen Eigentum von TAPFLO (Vorbehaltsware) und zwar auch dann, wenn einzelne Teile bereits bezahlt sind. Bis zu diesem Zeitpunkt ist der Kun-de nur bis auf Widerruf durch TAPFLO zur Weiter-veräußerung, Be- oder Verarbeitung im ordnungs-gemäßen Geschäftsgang berechtigt. Eine Verpfän-dung, Sicherungsübereignung, Vermietung oder anderweitige Überlassung der Vorbehaltsware ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von TAPFLO zulässig.
6.2 Für den Fall der Weiterveräußerung der Vorbe-haltsware tritt der Kunde an TAPFLO schon jetzt – bis zur Begleichung der Forderungen von TAPFLO – die ihm aus dem Weiterverkauf entstehenden, auch künftigen Forderungen gegen seinen Kun-den/Auftraggeber zahlungshalber ab; die Abtre-tung erstreckt sich auch auf Saldoforderungen, die sich im Rahmen bestehender Kontokorrentverhält-nisse oder bei Beendigung derartiger Verhältnisse des Kunden mit seinen Kunden/Auftraggebern er-geben. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Gegenständen weiterveräußert, ohne dass für die Vorbehaltsware ein Einzelpreis verein-bart wurde, so tritt der Kunde TAPFLO mit Vorrang vor den übrigen Forderungen denjenigen Teil der Gesamtpreisforderung ab, der dem von TAPFLO in Rechnung gestellten Wert der Vorbehaltsware ent-spricht. Der Kunde ist bis auf Widerruf zur Einzie-hung der abgetretenen Forderungen aus der Wei-terveräußerung befugt; er ist jedoch nicht berech-tigt, über sie in anderer Weise zu verfügen. Auf Verlangen von TAPFLO hat der Kunde die Abtre-tung seinem Kunden/Auftraggeber bekannt zu ge-ben und TAPFLO die zur Geltendmachung seiner Rechte gegen seinen Kunden/Auftraggeber erfor-derlichen Unterlagen auszuhändigen sowie alle er-forderlichen Auskünfte zu erteilen. Sämtliche Kos-ten der Einziehung und etwaiger Interventionen trägt der Kunde. In jedem Fall hat der Kunde über die Abtretung einen entsprechenden Vermerk in seinen Büchern sowie auf seinen Fakturen anzu-bringen.
6.3 Wird Vorbehaltsware vom Kunden zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet, so erfolgt dies für TAPFLO, ohne dass TAPFLO dadurch verpflichtet wird. Die neue Sache geht in das Eigentum von TAPFLO über. Bei Verarbeitung mit nicht TAPFLO gehörenden Sachen erwirbt TAPFLO Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des Wer-tes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung.
6.4 Kommt der Kunde mit seiner Zahlungspflicht ganz oder teilweise in Verzug, liegt eine Überschuldung oder Zahlungseinstellung vor oder ist ein Insol-venzantrag gestellt oder ein Insolvenzverfahren eröffnet, ist TAPFLO berechtigt, sämtliche noch un-ter Eigentumsvorbehalt stehende Waren sofort an sich zu nehmen; ebenso kann TAPFLO weitere Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt sofort gel-tend machen; dasselbe gilt wenn sich die wirt-schaftlichen Verhältnisse des Kunden wesentlich ändern.
6.5 Bei Pfändung durch Dritte oder bei sonstigem Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware muss der Kunde TAPFLO unverzüglich schriftlich Anzeige er-statten. Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich auf das Eigentumsrecht von TAPFLO hinzuweisen und das Eigentum von TAPFLO auf ei-gene Kosten geltend zu machen sowie TAPFLO im Hinblick auf alle Kosten für die Aufrechterhaltung und Verteidigung des Eigentums schad- und klag-los zu halten.
6.6 Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts ist die Vorbehaltsware vom Kunden pfleglich zu be-handeln, in ordnungsgemäßem Zustand zu halten und auf den vollen Wert gegen alle Risiken, ein-schließlich Feuer zu versichern und die Versiche-rungspolizzen zugunsten von TAPFLO zu vinkulie-ren.
7. Gewährleistung
7.1 Soweit (insbesondere in diesen AGB) keine abwei-chenden Vereinbarungen getroffen werden, gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
7.2 Dem Kunden zumutbare sachlich gerechtfertigte Änderungen bei der Ware gelten als vorweg ge-nehmigt und kann der Kunde daraus keine Ge-währleistungsansprüche ableiten.
7.3 TAPFLO leistet Gewähr für Mängel, die die Ge-brauchsfähigkeit beeinträchtigen und auf einem Fehler der Konstruktion, des Materials oder der Ausführung beruhen sowie zugesicherte Eigen-schaften. Zugesicherte Eigenschaften sind nur sol-che, die von TAPFLO ausdrücklich gekennzeichnet bzw schriftlich zugesagt werden. Aus Produktbe-schreibungen von TAPFLO (oder eines Dritten), insbesondere (auch) aus Angaben in Katalogen, Prospekten, Werbeschriften, schriftlichen und/oder mündlichen Aussagen etc, welche nicht ausdrück-lich Vertragsbestandteil geworden sind, können keine Gewährleistungsansprüche (oder sonstige Ansprüche) abgeleitet werden. Wird eine Ware von TAPFLO aufgrund von Spezifikationen des Kunden angefertigt, so erstreckt sich die Gewährleistung von TAPFLO nur auf die vertragsgemäße Ausfüh-rung der Spezifikation.
7.4 Basiert der Mangel auf einer fehlerhaften Angabe des Kunden oder aufgrund einer mangelhaften Kontrolle des von TAPFLO übermittelten Datenblat-tes, stehen diesem ebenfalls keine Gewährleis-tungsansprüche zu. TAPFLO haftet keinesfalls für falsche Angaben der Spezifikation durch den Kun-den.
7.5 Die Gewährleistungsfrist endet nach sechs Mona-ten, soweit nicht für einzelne Waren andere Ge-währleistungsfristen vereinbart sind. Der Lauf der Gewährleistungsfrist beginnt mit Übergabe bzw (bei sonstigen Leistungen, die nicht in einer Ware bestehen) mit Fertigstellung (Übergabe) der Leis-tung.
7.6 Ein Gewährleistungsanspruch setzt voraus, dass der Kunde die aufgetretenen Mängel unter Be-kanntgabe von Art und Umfang des Mangels un-verzüglich, spätestens aber innerhalb von fünf Ta-gen, schriftlich angezeigt und nachgewiesen hat (Mängelrüge). Mängel, die bereits bei sorgfältiger Abnahme oder Probeläufen festgestellt werden können, sind bei Abnahme bzw unmittelbar nach dem Probelauf zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, gilt die Leis-tung als vertragskonform und verliert der Kunde sämtliche Ansprüche, insbesondere aus dem Titel der Gewährleistung und des Schadenersatzes. Versteckte Mängel können nur innerhalb eines an-gemessenen, insbesondere von der Art der Leis-tung abhängigen Zeitraumes, geltend gemacht werden; vorstehende Anzeigepflichten gelten sinn-gemäß. Der Kunde hat TAPFLO bei sonstigem An-spruchsverlust Gelegenheit zur Prüfung der Bean-standung zu geben. Wenn die Überprüfung einer Mängelanzeige ergibt, dass kein Gewährleistungs-fall vorliegt, ist TAPFLO berechtigt, den Ersatz aller Aufwendungen zu verlangen. Kosten der Überprü-fung und der versuchten oder durchgeführten Mängelbehebung werden von TAPFLO zu den tat-sächlichen Kosten berechnet. Bei schriftlicher Zu-rückweisung der Mängelrüge durch TAPFLO muss der Kunde seinen Gewährleistungsanspruch bei sonstigem Verlust jeglichen Gewährleistungsan-spruches jedenfalls innerhalb von sechs Monaten gerichtlich geltend machen.
7.7 Der Kunde hat zu beweisen, dass der Mangel bei der Übergabe vorhanden war. Die Anwendung der §§ 924, 933b ABGB wird ausgeschlossen.
7.8 Vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Bestimmun-gen behält sich TAPFLO vor, den Gewährleistungs-anspruch nach eigener Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu erfüllen. Für die Verbesserung bzw den Austausch hat der Kunde TAPFLO die erforderliche Zeit und Gelegenheit in angemessenem Umfang zu gewähren. Verweigert er diese oder wird diese in unangemessener Weise verkürzt, ist TAPFLO von der Gewährleistung bzw der Mängelbeseitigung befreit.
7.9 Bei Bestehen eines Gewährleistungsanspruches hat der Kunde die Ware auf seine Kosten gereinigt und mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung versehen ausschließlich an eine von TAPFLO be-kannt gegebene Adresse zu übersenden.
7.10 Eine Ersatzvornahme durch den Kunden ist nur dann zulässig, wenn TAPFLO zur Behebung der Mängel aufgefordert wurde und TAPFLO binnen vier Wochen mit keinen Handlungen (Verbesse-rung/Austausch/Preisminderung) beginnt.
7.11 Mängelrügen werden (mit Ausnahme bei versteck-ten Mängeln) nur berücksichtigt, wenn sich die Leistung noch im Zustand der Übergabe befindet. Von der Gewährleistung und jeder sonstigen wie immer gearteten Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen sind solche Mängel, die auf nachlässige, unsachgemäße, unsorgfältige oder unrichtige Behandlung bzw Nutzung, auf Nichtbeachtung von Beschreibungen und Vorgaben oder auf außerhalb normaler Betriebsbedingungen liegende Umstände zurückzuführen sind. TAPFLO übernimmt keine Gewährleistung für Schäden, die auf ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage, Inbetriebnahme oder Repara-tur des Leistungsgegenstandes durch den Kunden ohne schriftliche Zustimmung von TAPFLO, zu-rückzuführen sind. Auch für fehlerhafte oder nach-lässige Behandlung, Verwendung ungeeigneter Be-triebsmittel oder Austauschwerkstoffe oder chemi-sche, elektro-chemische oder elektrische Einflüsse wird keine Gewähr übernommen. Gleiches gilt für Reparaturaufträge oder bei Umänderung oder Um-bauten alter sowie fremder Waren sowie bei Liefe-rung gebrauchter Waren. Für Waren, die TAPFLO von einem vom Kunden vorgeschriebenen Unter-lieferanten bezogen hat, haftet TAPFLO nur im Rahmen der selbst gegen den Unterlieferanten zu-stehenden Ansprüche. Dies gilt ebenso bei Män-geln, die auf vom Kunden beigestelltes Material zurückzuführen sind.
7.12 Der Gewährleistungsanspruch erlischt, wenn ohne schriftliche Einwilligung von TAPFLO der Kunde selbst oder ein nicht ausdrücklich ermächtigter Dritter, an den gelieferten Waren Änderungen vor-nimmt. Durch Behebung von Mängeln im Rahmen der Gewährleistung oder durch Verbesserungsver-suche wird die ursprünglich vereinbarte Gewähr-leistungsfrist nicht verlängert.
8. Sonstige Haftung
8.1 Vorbehaltlich abweichender Bestimmungen in diesen AGB haftet TAPFLO für Sachschäden, die im Zuge der Vertragserfüllung entstehen, außerhalb der zwingenden Anwendung des Produkthaftungs-gesetzes (PHG) nur, sofern TAPFLO oder seinen Gehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nach-gewiesen werden kann. Die Haftung von TAPFLO für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von entgan-genem Gewinn, (direkte und indirekte) Folgeschä-den und Vermögensschäden, nicht erzielten Er-sparnissen, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden, ist ausge-schlossen.
8.2 In allen Fällen der Haftung von TAPFLO (auch nach den übrigen Bestimmungen dieser AGB), hat der Kunde das haftungsauslösende Verschulden von TAPFLO zu beweisen. Die Anwendbarkeit des § 1298 Satz 2 ABGB wird ausdrücklich ausge-schlossen.
8.3 TAPFLO übernimmt keine wie auch immer geartete Schutzpflicht gegenüber dem tatsächlichen Nutzer der von TAPFLO gelieferten Ware; der Vertragswil-le von TAPFLO ist nicht darauf gerichtet, im Rah-men des mit dem Kunden abgeschlossenen Ver-trages Vereinbarungen mit Schutzwirkung zuguns-ten Dritter zu schließen.
8.4 Sollte der Kunde selbst aufgrund des Produkthaf-tungsgesetzes zur Haftung herangezogen werden, verzichtet er gegenüber TAPFLO hiermit ausdrück-lich auf einen Regress iSd § 12 PHG. Bringt der Kunde die von TAPFLO gelieferte Ware außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes in Verkehr, so verpflichtet er sich, gegenüber seinem Abneh-mer die Ersatzpflicht nach dem Produkthaftungs-gesetz auszuschließen, sofern dies nach den gel-tenden Gesetzen des Abnehmerlandes möglich ist. Bei Unterlassung dieser Verpflichtung ist der Kun-de verpflichtet, TAPFLO hinsichtlich sämtlicher wie auch immer gearteter Ansprüche Dritter aus dem Titel der Produkthaftung schad- und klaglos zu halten.
8.5 Einschränkungen jeglicher Art der für den Kunden aus dem Produkthaftungsgesetz resultierenden Verpflichtungen sowie Einschränkungen jeglicher Art der TAPFLO nach diesem Gesetz oder anderen Bestimmungen zustehenden Ersatzansprüche wer-den nicht anerkannt.
8.6 Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen (etwa Betriebsanleitungen) für Verwendung und Nutzung oder von behördlichen Zulassungsbedingungen ist jedweder Anspruch auf Schadenersatz sowie jede sonstige Haftung von TAPFLO ausgeschlossen. Wird eine Ware oder ein Bestandteil auf Grund von Angaben des Kunden angefertigt, so trägt dieser gegenüber TAPFLO das Risiko der Richtigkeit der Spezifikation und die Haftung für alle Schäden so-wie für alle patentrechtlichen Folgen.
8.7 Schadenersatzansprüche des Kunden verjähren in sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger.
9. (Sonstiger) Rücktritt vom Vertrag
9.1 Im Falle eines entgegen Punkt 5.1 im Einzelfall fix vereinbarten Liefertermins ist der Kunde zum Ver-tragsrücktritt aufgrund eines Lieferzuges von TAPFLO erst nach Ablauf von drei Monaten des vereinbarten Liefertermins berechtigt und dies auch nur dann, wenn der Lieferverzug auf grobes Verschulden von TAPFLO zurückzuführen ist. Der Rücktritt kann nur unter Setzung einer zumindest vierwöchigen Nachfrist erklärt werden und ist mit eingeschriebenem Brief geltend zu machen.
9.2 TAPFLO ist zum Vertragsrücktritt unbeschadet der sonstigen Regelungen dieser AGB sowie unbe-schadet seiner darüber hinausgehenden Rechte berechtigt, ohne Setzung einer Nachfrist vom Ver-trag zurückzutreten, wenn über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder ein Antrag auf Einleitung eines Insolvenzverfah-rens mangels hinreichenden Vermögens abgewie-sen wird. TAPFLO kann darüber hinaus vom Ver-trag zurückzutreten, wenn (i) offene Forderungen gegen den Kunden bestehen oder (ii) wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse beim Kunden än-dern, sodass die Forderung von TAPFLO nicht mehr ausreichend gesichert erscheint, oder (iii) die ordnungsgemäße und/oder rechtzeitige Über-nahme durch den Kunden nicht sichergestellt ist. Dem Kunden erwachsen hieraus keine wie immer gearteten Ansprüche.
9.3 Unbeschadet darüber hinausgehender Rechte und Ansprüche von TAPFLO sind im Falle des Rücktritts bereits erbrachte Leistungen oder Teilleistungen vertragsmäßig abzurechnen und zu bezahlen. Dies gilt auch, soweit, die Lieferung oder Leistung vom Kunden noch nicht übernommen wurde, sowie für von TAPFLO erbrachte Vorbereitungshandlungen. TAPFLO steht an Stelle dessen auch das Recht zu, die Rückstellung bereits gelieferter Gegenstände zu verlangen sowie entsprechend Punkt 3.4 eine Manipulationsgebühr in Höhe von 20 % zu verlan-gen.
9.4 Der Rücktritt von TAPFLO kann auch lediglich hinsichtlich eines noch offenen Teiles der von TAPFLO erbrachten bzw. zu erbringenden Leistung erfolgen.
10. Schutzrechte
10.1 Wird eine Leistung von TAPFLO auf Grund von Plänen, Skizzen, Konstruktionsangaben, Zeichnun-gen oder sonstiger Spezifikationen des Kunden angefertigt, hat der Kunde TAPFLO bei allfälligen Verletzungen von Schutzrechten vollkommen schad- und klaglos zu halten. Etwaige Prozesskos-ten von TAPFLO sind vom Kunden angemessen zu bevorschussen.
10.2 Unterlagen von TAPFLO wie etwa Pläne, Skizzen, Zeichnungen, Entwürfe, Grafiken, Designs, Lay-outs, Bilder, Modelle, Beschreibungen, Verwen-dungshinweise bleiben ebenso wie Muster, Katalo-ge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets geistiges Eigentum von TAPFLO (bzw eines allfälli-gen anderen Urhebers) und unterliegen den ein-schlägigen gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich Vervielfältigung, Nachahmung, Wettbewerb usw. Dem Kunden überlassene Unterlagen von TAPFLO bleiben Eigentum des Urhebers, dürfen ohne Zu-stimmung von TAPFLO weder vervielfältigt, in ir-gendeiner Weise verwertet noch Dritten zugänglich gemacht werden und sind auf Verlangen zurückzu-stellen.
10.3 Alle wie auch immer gearteten materiellen und immateriellen Rechte am Vertragsgegenstand, insbesondere das geistige Eigentum, das umfas-sende Urheberrecht mit allen Befugnissen an allen – im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung einschließlich Gewährleistung, Be-treuung und Pflege überlassenen – Unterlagen und Informationen, verbleiben ausschließlich bei TAPFLO. Dies gilt auch, soweit diese Gegenstände durch Vorgaben und/oder durch Mitarbeit des Kunden entstanden sind, und unabhängig davon, ob ein Vertrag zwischen TAPFLO und dem Kunden zustande kommt. Der Kunde kann von diesen Ge-genständen keine ausschließlichen Befugnisse ab-leiten.
10.4 Hinweise auf den Waren betreffend Urheber-, Marken- oder andere Schutzrechte von TAPFLO darf der Kunde weder beseitigen, abändern, über-decken noch in sonstiger Weise unkenntlich ma-chen. Der Kunde ist nur mit vorheriger Zustim-mung von TAPFLO berechtigt, mitgeliefertes Do-kumentationsmaterial für gewerbliche Zwecke zu übersetzen.
10.5 TAPFLO übernimmt keine Haftung dafür, dass die Waren keine gewerblichen Schutzrechte oder (Ur-heber-)Rechte Dritter verletzen. Der Kunde hat TAPFLO von allen gegen ihn aus diesem Grund er-hobenen Ansprüchen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Für den Fall, dass den Rechten des Kunden Rechte Dritter entgegenstehen, kann der Kunde nach schriftlicher Fristsetzung mit Kündigungsan-drohung vom Vertrag zurücktreten, sofern ihm TAPFLO nicht innerhalb angemessener Frist eine rechtlich einwandfreie Benutzungsmöglichkeit ver-schafft.
10.6 Sofern Waren im Eigentum von TAPFLO stehen, an denen der Kunde ganz oder teilweise ein wie auch immer geartetes gewerbliches Schutzrecht bzw Urheberrecht hat (zB an Etiketten, Designs, Ver-packung etc) und TAPFLO zur Verwertung dieser Waren berechtigt (zB aufgrund Ausübung des Ei-gentumsvorbehalts wegen Zahlungsverzuges des Kunden) und/oder verpflichtet (wie zB Schadens-minderungsobliegenheit) ist, erteilt der Kunde be-reits jetzt seine unwiderrufliche und unentgeltliche Zustimmung dazu, dass solche Waren von TAPFLO im eigenen Namen und auf eigene Rechnung in je-der Form verwertet werden können. Der Kunde verzichtet diesbezüglich unwiderruflich darauf, TAPFLO wegen Verletzung eigener gewerblicher Schutzrechte bzw Urheberrechte in Anspruch zu nehmen.
11. Export/Importgenehmigungen
11.1 Von TAPFLO gelieferte Produkte und Know-how sind zur Benutzung und zum Verbleib in dem mit dem Kunden vereinbarten Lieferland bestimmt. Die (Wieder-)Ein-/Ausfuhr ist nur mit Zustimmung von TAPFLO zulässig und unterliegt den Außen-wirtschaftsvorschriften der Republik Österreich bzw eines anderen mit dem Kunden vereinbarten Lieferlandes. Der Kunde muss sich über diese Vor-schriften selbständig in Kenntnis setzen. Unabhän-gig davon, ob der Kunde den endgültigen Bestim-mungsort der gelieferten Vertragsprodukte angibt, obliegt es dem Kunden in eigener Verantwortung, die allenfalls notwendige Genehmigung der jeweils zuständigen Außenwirtschaftsbehörden einzuho-len, bevor er solche Produkte exportiert.
11.2 Jede Weiterlieferung von Waren durch Kunden an Dritte, mit und ohne Kenntnis von TAPFLO, bedarf gleichzeitig der Übertragung der Exportgenehmi-gungsbedingungen. Der Kunde haftet für die ord-nungsgemäße Beachtung dieser Bedingungen ge-genüber TAPFLO.
12. Erfüllungsort – Gerichtsstand – Anwendbares Recht – Abtretungsverbot
12.1 Erfüllungsort für sämtliche Leistungen, Zahlungen und Lieferungen ist der Sitz von TAPFLO, und zwar auch dann, wenn die Übergabe vereinbarungsge-mäß an einem anderen Ort erfolgt.
12.2 Auf sämtliche, insbesondere der separaten Lie-fervereinbarung und diesen AGB unterliegende Rechtsgeschäfte zwischen TAPFLO und dem Kun-den ist ausschließlich österreichisches materielles Recht anzuwenden, ausgenommen jedoch dessen Verweisungsnormen, insbesondere jene des Inter-nationalen Privatrechts, soweit diese auf die An-wendung ausländisches Rechtes verweisen. Sieht das österreichische Recht bei Auslandsberührung die Anwendung spezieller, auch in Österreich gel-tender internationaler Sachnormen – wie zB das rezipierte UN-Kaufrecht – vor, so sind diese nicht anzuwenden.
12.3 Als Gerichtsstand für sämtliche aus oder im Zu-sammenhang mit der Rechtsbeziehung zu TAPFLO resultierende Streitigkeiten wird das am Sitz von TAPFLO sachlich in Betracht kommende Gericht vereinbart. TAPFLO ist jedoch berechtigt, den Kunden auch bei jedem anderen Gericht zu kla-gen, das nach nationalem oder internationalem Recht zuständig sein kann, insbesondere beim Ge-richt am Sitz des Kunden.
12.4 Die in den vorangehenden Bestimmungen ge-troffenen Regelungen gelten auch dann, wenn Streitigkeiten über das Zustandekommen und/oder die Gültigkeit des Auftrages und/oder über die Wirksamkeit der Gerichtsstandvereinba-rung entstehen.
12.5 Der Kunden ist ohne die vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung von TAPFLO nicht berech-tigt, die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf Dritte zu übertragen; dies gilt nicht für die allfälli-ge Abtretung von Geldforderungen zwischen Un-ternehmern aus unternehmerischen Geschäften.
13. Geheimhaltung
Der Kunde ist verpflichtet, alle ihm auf welche Weise und in welcher Form auch immer zur Kenntnis gelangter Geschäfts- und Betriebsge-heimnisse von TAPFLO sowie alle den Vertragsge-genstand betreffenden Informationen, egal wel-cher Art und welchen Inhalts, sowie den Inhalt der mit dem Kunden geschlossenen Vereinbarungen streng geheim zu halten. Der Kunde verpflichtet sich, diese Geheimhaltungspflicht ausdrücklich auch auf sämtliche Mitarbeiter zu überbinden und entsprechende Maßnahmen zu deren Einhaltung zu ergreifen und aufrecht zu erhalten.
14. Sonstiges
14.1 Die Überschriften der in diesen AGB enthaltenen Bestimmungen dienen nur der Gliederung und dürfen nicht zu deren Auslegung herangezogen werden. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder wer-den, so bleiben alle übrigen Bestimmungen dieser AGB wirksam. An die Stelle der unwirksamen Be-stimmung soll eine andere treten, die wirksam ist und die nach Inhalt und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
14.2 Keine sich zwischen TAPFLO und dem Kunden vollziehende Geschäftsentwicklung und keine Ver-zögerung oder Unterlassung bezüglich der Aus-übung eines gemäß den vorliegenden AGB TAPFLO gewährten Rechts, Rechtsbehelfs oder Rechtsmit-tels gilt als Verzicht auf diese Rechte. Jedes TAPFLO gewährte Recht und Rechtsmit-tel/Rechtsbehelf ist kumulativ und besteht gleich-rangig, neben und zusätzlich zu sonstigen gesetz-lich gewährten Rechten, Rechtsbehelfen und Rechtsmitteln.
Einleitung und Geltungsbereich
Tapflo glaubt an sozial verantwortungsbewusstes Wirtschaften. Die Geschäftstätigkeit von Tapflo hat Auswirkungen auf die Umwelt und muss bedingungslos verantwortungsvoll und ethisch korrekt ausgeübt werden. Die Förderung guter Geschäftsethik, menschenwürdiger Arbeitsbedingungen und umweltfreundlicher Praktiken in der Tapflo-Gruppe ist Teil unserer Strategie, sozial verantwortungsbewusst zu handeln. In Verfolgung dieses Ziels möchten wir eng mit unseren Kunden, Lieferanten und Geschäftspartnern zusammenarbeiten, die die im Tapflo-Verhaltenskodex dargelegten Grundsätze teilen und anwenden.
Unsere Betriebswerte und unsere Unternehmensphilosophie sind in „The Tapflo Way“ niedergelegt. Sie stellen eine Verpflichtung für alle Mitarbeiter in Bezug auf ihr Verhalten innerhalb des Unternehmens und ihre Beziehungen nach außen dar.
Die Vorstände von Tapflo haben den beigefügten Verhaltenskodex verabschiedet, um zu verdeutlichen, was wir von uns selbst und von denen, mit denen wir zusammenarbeiten, erwarten und verlangen. Die Tapflo-Gruppe (Tapflo) erwartet von ihrem Vorstand, allen Mitarbeitern, Freiwilligen und ihren Vertretern (Tapflo-Mitarbeitern), dass sie systematische, gezielte Anstrengungen unternehmen, um die Einhaltung sicherzustellen. Wir wenden geltende Gesetze und Vorschriften, internationale Übereinkommen, die Grundsätze des UN Global Compact, die Regeln der gültigen Version des Tapflo-Verhaltenskodex sowie die Richtlinien, Direktiven und Leitlinien von Tapflo an und arbeiten in voller Übereinstimmung mit diesen. Tapflo-Mitarbeiter finden in diesen Dokumenten weitere Anleitungen oder können sich an ihren Vorgesetzten wenden, und Tapflo wird in dieser Hinsicht so viel Unterstützung wie möglich anbieten.
Allgemeine Grundsätze
Einhaltung nationaler und internationaler Gesetze, internationaler Übereinkommen und Vorschriften.
Tapflo-Mitarbeiter müssen alle geltenden nationalen und internationalen Gesetze, Vorschriften, Übereinkommen und den UN Global Compact einhalten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, diejenigen, die sich mit Korruptionsbekämpfung, Wettbewerbsrecht, Transport, Umwelt, Sicherheit, Gesundheit, Zoll, Export- und Importbestimmungen befassen.
Bei einem Konflikt zwischen dem Tapflo-Verhaltenskodex und geltendem Recht hat das Recht Vorrang.
Abweichungen vom Tapflo-Verhaltenskodex können nur vom Vorstand der Tapflo Group AB genehmigt werden.
Eine Grundvoraussetzung ist, dass wir im Rahmen von Gesetzen und internationalen Übereinkommen handeln. Es ist absolut inakzeptabel, wenn jemand die Wettbewerbsregeln, Export-/Importbestimmungen, Steuergesetze, Umweltgesetze, Arbeitsgesetze oder -vereinbarungen, Sicherheitsanforderungen und andere Bestimmungen, die die Parameter für unsere Geschäftstätigkeit festlegen, nicht vollständig respektiert und einhält.
Unsere Kunden, Subunternehmer und Lieferanten werden das Unternehmen als interessanten und anspruchsvollen Geschäftspartner mit einem umfassenden Ansatz und der Bereitschaft zur Veränderung sehen. Das Unternehmen zeigt Ehrlichkeit und Offenheit im Umgang mit Geschäftspartnern in der Wertschöpfungskette.
Wir halten unsere Verpflichtungen ein. Etablierte Vereinbarungen gelten. Unsere Geschäftspartner sollten das Gefühl haben, dass sie eine wichtige Voraussetzung für den größtmöglichen Erfolg gemeinsamer Geschäftsinitiativen sind.
Anforderungen an Lieferanten und andere Geschäftspartner
Alle Lieferanten, Unterlieferanten und andere Geschäftspartner von Tapflo müssen die in der gültigen Version des Tapflo-Verhaltenskodex festgelegten Standards oder eigene Richtlinien einhalten, die mit den Tapflo-Standards übereinstimmen oder diese übertreffen. Zusätzliche Verhaltenskodex-Anforderungen von Kunden von Tapflo gelten ebenfalls für seine Lieferanten, Subunternehmer und andere Geschäftspartner.
Meldung von Verstößen
Tapflo-Mitarbeiter, Lieferanten und andere Geschäftspartner werden ermutigt, tatsächliche, potenzielle oder vermutete Verstöße gegen den Verhaltenskodex zu melden und zu beanstanden. Meldungen können entweder im Einklang mit den regulären Melde- und Kommunikationskanälen der Tapflo-Gruppe oder gemäß den Tapflo-Whistleblower-Verfahren erfolgen.
Sprache
Wenn der Verhaltenskodex in andere Sprachen übersetzt wird, ist die englische Version im Falle von Konflikten oder Streitigkeiten gültig.
Geschäftsethik
Verantwortungsbewusstes Wirtschaften
Von Tapflo-Mitarbeitern wird erwartet, dass sie ihre Geschäfte transparent und ethisch führen und integer handeln. Zu den ethischen Elementen gehören z. B.: Geschäftsintegrität, Korruptionsbekämpfung und fairer Wettbewerb. Tapflo-Mitarbeiter müssen faire Geschäftspraktiken anwenden, einschließlich genauer und wahrheitsgemäßer Werbung. Tapflo muss die Steuergesetze und -vorschriften einhalten, in denen es tätig ist.
Tapflo und seine Mitarbeiter
Tapflo übernimmt Verantwortung in all seinen Aktivitäten und Beziehungen, um die höchsten Standards der Ethik und Geschäftsethik einzuhalten. Daher ist Verantwortung eine Angelegenheit für die Eigentümer, den Vorstand, das Management auf allen Ebenen bis hin zum einzelnen Mitarbeiter. Alle Mitarbeiter müssen persönliche Verantwortung übernehmen, nicht nur für ihre Handlungen, sondern sich auch für die Marke Tapflo, andere Vermögenswerte, Produkte und Dienstleistungen verantwortlich fühlen.
Korruptionsbekämpfung
Jegliche Korruption, Erpressung und Veruntreuung ist verboten. Tapflo-Mitarbeiter dürfen keine Bestechungsgelder oder Zahlungen, Geschenke und andere Vorteile anbieten, zahlen oder annehmen, die gegen geltende Gesetze und Vorschriften verstoßen oder eine Risikosituation für unangemessene Geschäftsentscheidungen schaffen können, und sie dürfen sich nicht an anderen illegalen Anreizen im Geschäfts- oder Regierungsverkehr beteiligen.
Es ist verboten, im Zusammenhang mit Geschenken jegliche Art von Versprechen zu verlangen oder zu machen. Das Unternehmen und seine Mitarbeiter dürfen niemals auf Bestechungsgelder oder unbefugte Ersetzungen jeglicher Art von Beziehungen zu Kunden, Lieferanten, Behörden oder anderen Entscheidungsträgern zurückgreifen, um Geschäfte zu erlangen oder zu sichern. Das Unternehmen bezieht keine parteipolitische Stellung.
Wettbewerbsrecht
Tapflo agiert in einem fairen und transparenten Wettbewerb. Von Tapflo-Mitarbeitern wird erwartet, dass sie die Gesetzgebung zur Sammlung und zum Austausch von Informationen mit externen Parteien befolgen.
Tapflo duldet keine Form von Preisabsprachen, Kartellen oder Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung und fördert in allen Geschäftsbereichen den korrekten und uneingeschränkten Wettbewerb bei Geboten, Ausschreibungen, Beschaffung und Einkauf.
Interessenkonflikt
Tapflo-Mitarbeiter dürfen ihre privaten, finanziellen oder anderen externen Aktivitäten nicht im Widerspruch zu den Interessen von Tapflo ausüben. Die Vermögenswerte und Ressourcen von Tapflo sind für die Ziele von Tapflo zu verwenden und nicht für persönliche Gewinne oder andere unangemessene Aktivitäten.
Betriebsangehörige sollten Aktivitäten vermeiden, die zu Interessenkonflikten führen können. Dies umfasst, ist aber nicht beschränkt auf, das Geben oder Empfangen persönlicher Geschenke oder Dienstleistungen, deren Wert den festgelegten Betrag übersteigt, oder die Teilnahme an Unterhaltung, die über das normale Geschäft hinausgeht.
Mitarbeiter dürfen sich nicht mit konkurrierenden Unternehmen des Unternehmens befassen oder andere Geschäfte in einem solchen Umfang betreiben, dass dies ihre regulären Aufgaben beeinträchtigt.
Es ist verboten, Beziehungen zu Geschäftspartnern wie Kunden, Subunternehmern und Lieferanten zu ihrem eigenen Vorteil auszunutzen.
Geldwäsche
Tapflo und seine Mitarbeiter dürfen keine Geldwäsche oder das Risiko von Steuerhinterziehung akzeptieren, erleichtern oder unterstützen.
Transparenz
Tapflo-Mitarbeiter müssen transparent handeln und aktuelle Aufzeichnungen über die Elemente führen, die zur Demonstration der Einhaltung dieses Verhaltenskodex relevant sind. Alle Finanztransaktionen müssen gemäß den gültigen Rechnungslegungsstandards gemeldet werden, und die Buchführung muss korrekt und fair erfolgen.
Schutz von Informationen
Tapflo-Mitarbeiter müssen vertrauliche Informationen von Tapflo schützen. Vertrauliche Informationen sind alle proprietären Informationen von Tapflo. Technologisches und technisches Wissen, Fachwissen, Erfahrung, Know-how, Erfindungen, Spezifikationen, Formeln, Muster, finanzielle, geschäftliche und personelle Informationen sowie andere Informationen, die jederzeit und in jeder Form offengelegt werden, gelten als vertrauliche Informationen.
Arbeitsumfeld
Menschenrechte und soziale Aspekte
Für Tapflo ist die Achtung der international anerkannten Menschenrechte die Grundlage aller Geschäftsbeziehungen. Wir erwarten von Tapflo-Mitarbeitern, dass sie die Grundsätze des Verhaltenskodex einhalten und weder Menschenrechtsverletzungen begehen noch daran teilnehmen.
Faire und gleiche Behandlung
Tapflo-Mitarbeiter dürfen bei der Einstellung sowie während der Beschäftigung nicht aufgrund von Kriterien wie Rasse, Religion, Geschlecht, Alter, Nationalität, Behinderung, persönlicher Beziehung, Gewerkschaftszugehörigkeit, sexueller Orientierung, politischer Meinung oder aus anderen Gründen diskriminiert werden.
Tapflo unterstützt, respektiert und hält internationale Menschenrechtsübereinkommen ein. Tapflo fördert Vielfalt und Gleichberechtigung. Gleiche Behandlung und Chancengleichheit sollten für alle gelten. Das Unternehmen akzeptiert keine Form von geistiger oder körperlicher Bestrafung, Androhung von Bestrafung, Diskriminierung bei der Einstellung oder Arbeit, Mobbing am Arbeitsplatz, sexuelle oder andere Formen von Belästigung.
Vergütung und Arbeitszeiten
Tapflo stellt sicher, dass seine Mitarbeiter in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und verbindlichen Branchenstandards für reguläre Arbeitszeiten und Überstunden arbeiten. Tapflo erwartet, dass Vergütung und Leistungen mindestens dem gesetzlichen Mindestlohn und den gesetzlichen Arbeitszeiten/Lizenzvereinbarungen des jeweiligen Landes sowie verbindlichen Tarifverträgen entsprechen.
Vereinigungsfreiheit
Tapflo muss das grundlegende Recht der Arbeitnehmer auf freie Vereinigung, Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft und Kollektivverhandlungen gemäß allen geltenden Gesetzen und Vorschriften anerkennen.
Kinderarbeit und Zwangsarbeit
Tapflo stellt sicher, dass das von der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) definierte Mindestalter eingehalten wird und dass die geltenden Regeln für entsprechende nationale Arbeitserlaubnisse befolgt werden. Darüber hinaus darf Tapflo keine Zwangsarbeit, Gefängnisarbeit, Schuldknechtschaft oder unfreiwillige Arbeit nutzen oder in irgendeiner Weise davon profitieren.
Gesundheit und Sicherheit
Tapflo ist für das Wohlbefinden der Mitarbeiter verantwortlich. Tapflo muss ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld gewährleisten. Tapflo stellt sicher, dass alle Mitarbeiter über Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltrisiken informiert sind und entsprechend geschult werden, um Risiken und die Auswirkungen von Notfällen zu minimieren. Die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften wird kontinuierlich überwacht, und etwaige Mängel werden umgehend behoben. Tapflo kümmert sich um seine Mitarbeiter und Geschäftspartner. Für alle Prozesse von Tapflo und die Prozesse seiner Vertreter, wo sie tätig sind, müssen präventive Gesundheits- und Sicherheitsprogramme vorhanden sein.
Umwelt
Umweltschutz
Tapflo unterstützt einen vorsorglichen Ansatz bei seinen Aktivitäten, und die Projekte, an denen das Unternehmen beteiligt ist, sollen durch eine sichere, gesunde und nachhaltige Umwelt gekennzeichnet sein.
Unsere aktuellen und zukünftigen Betriebe und Prozesse müssen den Umweltstandards und der Gesetzgebung entsprechen. Wir bemühen uns, Dienstleistungen und Produkte zu entwickeln und bereitzustellen, die die schädlichen Auswirkungen auf die Umwelt begrenzen, sicher in der Anwendung sind, recycelt, wiederverwendet oder sicher demontiert werden können. Dies schließt Produkte und Dienstleistungen von Lieferanten und Subunternehmern ein. Tapflo-Mitarbeiter müssen einen offenen Dialog mit Geschäftspartnern und der Öffentlichkeit sowie unseren Lieferanten über unsere sich ständig weiterentwickelnde Umwelt- und Nachhaltigkeitsarbeit führen.
Bei Zweifeln oder Fragen zum Verhaltenskodex der Tapflo-Gruppe wenden Sie sich bitte an Ihren Vorgesetzten, den CEO der Tapflo-Gruppe Per Antonsson per.antonsson@tapflo.com – März 2022
Einleitung und Geltungsbereich
Tapflo glaubt an Unternehmen, die verantwortungsbewusst, transparent und ethisch korrekt handeln und sich nicht an Korruption beteiligen. Gastfreundschaft: Geschenke, Mahlzeiten, Unterhaltung und Reisen können Geschäftsbeziehungen und guten Willen verbessern, wenn sie für die berufliche Rolle natürlich nützlich sind oder einen Mehrwert bieten, auch im Rahmen der geltenden Gesetzgebung.
Die Tapflo Richtlinien für Geschenke, Vorteile und Gastfreundschaft bieten weitere Anleitungen zur Vermeidung von Risiken für unangemessene Geschäftsentscheidungen, Bestechung und Korruption und unterstützen gleichzeitig die Einhaltung der Geschäftsethik und Werte von Tapflo, die in der Tapflo Anti-Korruptionsrichtlinie und dem Tapflo Verhaltenskodex dargelegt sind.
„Jegliche Korruption, Erpressung und Veruntreuung sind verboten. Tapflo-Mitarbeiter dürfen keine Bestechungsgelder oder Zahlungen, Geschenke und andere Vorteile anbieten, zahlen oder annehmen, die gegen geltende Gesetze und Vorschriften verstoßen oder eine Situation des Risikos für unangemessene Geschäftsentscheidungen schaffen, und sich auch nicht an anderen illegalen Anreizen im Geschäfts- oder Regierungsverkehr beteiligen.“
Die Tapflo Group (Tapflo) erwartet von ihrem Vorstand, allen Mitarbeitern, Freiwilligen und ihren Vertretern (Tapflo-Mitarbeitern), dass sie systematische, gezielte Anstrengungen unternehmen, um die Einhaltung der gültigen Version der Tapflo Richtlinien für Geschenke, Vorteile und Gastfreundschaft sicherzustellen. Zusätzliche lokale Richtlinien können herausgegeben werden.
Tapflo-Mitarbeiter müssen alle geltenden nationalen und internationalen (extraterritorialen) Gesetze und Vorschriften einhalten. Bei einem Konflikt zwischen den Tapflo Richtlinien für Geschenke, Vorteile und Gastfreundschaft und geltendem Recht hat das Gesetz Vorrang. Nur der CEO von Tapflo kann Abweichungen von den Tapflo Richtlinien für Geschenke, Vorteile und Gastfreundschaft genehmigen.
Gastfreundschaft: Geschenke, Mahlzeiten, Unterhaltung und Reisen sind mit Handlungen und Aktivitäten in einem komplexen Compliance-Bereich verbunden. Es gibt verschiedene Dimensionen, z. B. ob es erlaubt oder verboten ist, die Höhe der Hürdenraten und ob es im Einklang mit der Geschäftsethik angemessen ist, wie zum Beispiel:
Was ist nach den Gesetzen und Vorschriften zur Bekämpfung von Bestechung und Korruption erlaubt?
Was ist nach den Steuerbestimmungen und -vorschriften erlaubt, wie z. B. der Abzug für Mehrwertsteuer und Körperschaftsteuer, und kann es ein steuerliches Problem für den Empfänger sein?
Was ist nach Tapflo erlaubt?
Betrifft es einen Empfänger im privaten oder öffentlichen Sektor?
Steht es im Einklang mit gängigen Geschäftsstandards und ethisch korrektem Geschäftsgebaren?
Welche Art von Gastfreundschaft; Geschenke, Mahlzeiten, Unterhaltung und Reisen betrifft es?
Was ist der Zweck der Aktivität, die Häufigkeit und ist sie zum richtigen Zeitpunkt?
Verantwortlichkeiten
Es liegt in der Verantwortung des Tapflo-Managements, dass angemessene Verfahren zur Verhinderung, Erkennung und Reaktion auf Bestechung und Korruption vorhanden sind und das Risiko ihres Auftretens verhindert wird.
Das Tapflo-Management ist dafür verantwortlich, dass alle Tapflo-Mitarbeiter in ihrer Organisation, die einem Risiko ausgesetzt sind, zusätzliche Informationen zu den Tapflo Richtlinien für Geschenke, Vorteile und Gastfreundschaft erhalten. Mit einem risikobasierten Ansatz ist sicherzustellen, dass Tapflo-Mitarbeiter und Geschäftspartner ausreichend geschult werden. Regelmäßige Risikobewertungen sind hinsichtlich des Risikos von Verstößen zu überprüfen. Identifizierte und priorisierte Risiken sind ordnungsgemäß zu steuern.
Der Wert eines Geschenks, Vorteils, einer Unterhaltung oder Gastfreundschaft kann auch durch die Situation beeinflusst werden, ob es als Bestechung angesehen werden kann. Abhängig von den Umständen, zum Beispiel, wann ein Geschenk, Vorteil oder eine Gastfreundschaft übergeben wird, ob offen und transparent oder versteckt, der Wert, bescheiden oder nicht, die Häufigkeit, der Zeitpunkt, in Verbindung mit einer Verhandlung oder irgendwelchen Bedingungen dafür. Darüber hinaus, ob es einen Mehrwert für die Geschäftsbeziehung darstellt und ob der Empfänger ein Amtsträger oder ein privater Angestellter ist. Eine einheitliche Definition von Korruption fehlt. Sie kann von Land zu Land unterschiedlich sein. Es ist eine Straftat, auch wenn die Straftat nicht vollendet ist, dass die Aussicht auf ein Geschenk, einen Vorteil oder eine Gastfreundschaft oft ausreicht, um als kriminelle Handlung angesehen zu werden.
Geschenke, Vorteile oder Gastfreundschaften sind für den Empfänger aus verschiedenen Gründen möglicherweise nicht akzeptabel, z. B. weil die internen Richtlinien/Vorschriften von Geschäftspartnern nicht akzeptabel und/oder aufgrund lokaler Gesetzgebung und Regeln steuerpflichtig sind. Es wird dem Tapflo-Management empfohlen, solche Situationen zu identifizieren und einen vorsichtigen Ansatz zu verfolgen. Gleichzeitig sollte das Tapflo-Management sicherstellen, dass alle Lieferanten über die geltenden Regeln von Tapflo in diesem Bereich informiert sind.
Alle Geschenke, Vorteile und Gastfreundschaften müssen einen geschäftlichen Zweck haben und legitim sein.
Sprache
Wenn die Tapflo Richtlinien für Geschenke, Vorteile und Gastfreundschaft in andere Sprachen übersetzt werden, ist die englische Version im Falle von Konflikten oder Streitigkeiten gültig. Zusätzliche lokale Richtlinien mit weiteren detaillierten Spezifikationen können nur in der jeweiligen Landessprache herausgegeben werden.
Transparenz
Tapflo-Mitarbeiter müssen transparent handeln und aktuelle Aufzeichnungen über die Elemente führen, die zur Demonstration der Einhaltung der Tapflo Richtlinien für Geschenke, Vorteile und Gastfreundschaft und der Tapflo Anti-Korruptionsrichtlinie relevant sind. Alle Transaktionen müssen transparent, korrekt und fair verbucht werden.
Interessenkonflikt Tapflo-Mitarbeiter dürfen ihre privaten, finanziellen oder anderen externen Aktivitäten nicht im Widerspruch zu den Interessen von Tapflo ausüben. Die Vermögenswerte und Ressourcen von Tapflo sind für Tapflo-Ziele und nicht für persönliche Vorteile oder andere unangemessene Aktivitäten zu verwenden. Es können drei verschiedene Situationen auftreten:
Tatsächlicher Konflikt: Wenn ein tatsächlicher Interessenkonflikt zwischen den beruflichen Pflichten des Tapflo-Mitarbeiters und seinen privaten Interessen besteht. Es müssen Maßnahmen ergriffen werden.
Potenzieller Konflikt: Der Tapflo-Mitarbeiter hat private Interessen, die mit seinen beruflichen Pflichten in Konflikt geraten könnten. Umstände, unter denen vorhersehbar ist, dass in Zukunft ein Konflikt entstehen kann, und es sollten Maßnahmen ergriffen werden, um potenzielle Risiken zu steuern.
Wahrgenommener Konflikt: Dritte von außerhalb des Unternehmens sehen, dass die privaten Interessen von Tapflo-Mitarbeitern Entscheidungen und Verhalten unangemessen beeinflussen könnten. Es ist auch eine Frage des Timings, wann Aktivitäten als unangemessen angesehen werden können.
Die Folgen können für Tapflo schwerwiegend sein und ein potenzielles Risiko für Markenschäden darstellen.
Leitlinien und Definitionen
Geschäftspartner und Amtsträger
Es gibt einige Situationen und verschiedene Gerichtsbarkeiten, einen rechtlichen Unterschied zwischen dem Privatsektor (Mitarbeiter des Privatsektors) und der Regierung/dem Staat/dem öffentlichen Sektor/im Namen von (Amtsträger). In Bezug auf Amtsträger ist Vorsicht geboten. Aus rechtlicher Sicht können die Strafen für Verstöße gegen die Gesetzgebung zur Bekämpfung von Bestechung und Korruption im Zusammenhang mit dem Regierungs-/öffentlichen Sektor strenger sein und die Beträge für „etwas von Wert“ geringer oder verboten sein. Die Folgen und der Reputationsschaden sind bei Korruptionsskandalen gravierend.
Geschenke dürfen nicht an Amtsträger übergeben werden. Wenn es um Gastfreundschaft wie Mahlzeiten und Unterhaltung geht – seien Sie sehr zurückhaltend, wenn Sie Mahlzeiten oder Unterhaltung anbieten. Im Allgemeinen sollten reguläre Amtsträger nicht zu einem exklusiven Abendessen oder einer Party eingeladen werden. Einladungen sind an die offizielle Agentur/Behörde/öffentliche Organisation und/oder eine bestimmte Ebene zu senden, nicht an einen einzelnen Amtsträger.
Geschenke oder Dienstleistungen dürfen niemals als Erleichterungszahlungen, inoffizielle Zahlungen oder Geschenke, auch „Schmiergelder“ genannt, in bar oder als etwas von Wert an Amtsträger oder für kommerzielle Verträge zur Beschleunigung von z. B. Prozessen, Genehmigungen, Zollabfertigungen oder anderen Aktivitäten bereitgestellt werden. Dies ist in einigen lokalen Gesetzgebungen möglicherweise nicht verboten.
Nach Tapflo ist dies jedoch nicht akzeptabel.
Geschenke, Vorteile und Gastfreundschaft
Geschenke können in verschiedene und unterschiedliche Wertkategorien unterteilt werden; hoher Wert (z. B. Kunst/Gemälde, Schmuck oder teure Gegenstände) oder geringer Wert (z. B. ein kleiner Blumenstrauß oder Verbrauchsartikel, d. h. eine Schachtel Pralinen). Geschenke mit dem Firmenlogo, das auf das Geschenk gedruckt ist, neigen im Allgemeinen dazu, den geschätzten Wert zu mindern. Geschenke dürfen niemals in bar oder in bar übertragbar/gleichwertig bezahlt werden. Es besteht auch das Risiko von verdeckten Bestechungsgeldern/Korruption oder der Überweisung von Geldern an Amtsträger oder politischen Spenden.
Es zählt nicht, wie der Empfänger den Wert wahrnimmt, sondern der tatsächliche/geschätzte Marktwert ist maßgeblich. (Zum Beispiel mag der Empfänger keinen Fußball und erhält Tickets für ein Spiel, auch wenn diese für den Empfänger einen sehr begrenzten Wert haben, wird er aus rechtlicher, steuerlicher und interner Sicht immer noch als voller Wert angesehen.)
Tapflo fördert bescheidene Geschenke von geringem Wert und in nicht regelmäßiger Häufigkeit, im Einklang mit allgemein anerkannten Geschäftsstandards. Es ist wichtig, offen und
transparent zu sein, unabhängig davon, ob es sich um ein Geschenk, einen Vorteil, eine Unterhaltung oder eine Gastfreundschaft handelt. Lotterien oder Glücksspiele dürfen nicht veranstaltet werden.
Geschäftspartner
Repräsentationsgeschenke oder Werbegeschenke.
Ein Repräsentationsgeschenk ist ein Geschenk, das direkt an eine Einzelperson gegeben wird, in direktem Zusammenhang mit einem repräsentierten Anlass überreicht wird und vorzugsweise einen geringen Wert hat, je nach Situation. Die genaue Grenze variiert je nach Land, abhängig von der Steuergesetzgebung, den Lebenshaltungskosten und den lokalen Gesetzen und Vorschriften usw. Das Werbegeschenk ist einfach ein Geschenk von geringem Wert und ist für viele verschiedene Zwecke bestimmt und in der Regel mit dem Tapflo-Logo/Marke versehen.
Geschenke durch Lotterien können komplexe Situationen darstellen, auch mit spezifischen Regeln, und leicht missverstanden werden. Solche Aktivitäten sind bei Tapflo nicht gestattet.
Geschenke, Vorteile und Gastfreundschaften sollten immer offen und transparent verwaltet oder an eine offizielle Firmenadresse gesendet werden, niemals an eine Privatadresse. Einladungen zu Mahlzeiten oder Unterhaltung dürfen Ehepartner oder Familienmitglieder nicht einschließen, es sei denn, es gibt einen bestimmten Grund.
Seminare, Konferenzen, Ausstellungen und Besuche in Produktionsstätten.
Der geografische Standort muss sinnvoll sein und einen natürlichen Bezug zur Veranstaltung haben. Die Ausgaben der Gäste für Reisen/Tickets und Unterkunft/Hotels werden nicht erstattet. Mögliche Nebenaktivitäten wie Unterhaltung sind nur ein geringer Teil der Sitzungen und zu moderaten Kosten arrangiert.
Geschenke an Mitarbeiter
Tapflo kann als Arbeitgeber Geschenke von geringem oder niedrigem Wert an Mitarbeiter geben, wie z. B. Kleidung, Handtücher, Eintrittskarten für Unterhaltungsveranstaltungen oder Schulungen/Gesundheitsleistungen, vorzugsweise, wenn möglich, mit dem TAPFLO-Logo und im Einklang mit den Anforderungen für Geschenke an Mitarbeiter. (Bitte beachten Sie: Spezielle Jubiläumsgeschenke für Tapflo-Mitarbeiter wie Geburtstage von 50, 60 Jahren, 25 Jahre Betriebszugehörigkeit sind mit der Tapflo-Personalabteilung am Hauptsitz zu koordinieren und manchmal von höherem Wert, siehe Anhang 1)
Besteuerung
Tapflo-Mitarbeiter müssen sich der steuerlichen Auswirkungen und potenziellen Folgen für Tapflo und den Empfänger bewusst sein. Die steuerliche Hürde – der Satz für eine Abzugsfähigkeit ist nicht unbedingt eine Obergrenze für eine Aktivität, jedoch ist die Verletzung geltender Gesetze und Vorschriften verboten.
Geschenke können für den Empfänger steuerpflichtig sein. Der Arbeitgeber muss Steuerabzüge vornehmen, Arbeitgebergebühren zahlen usw. Die Kosten des Geschenks können für den Arbeitgeber abzugsfähig sein.
Ein Repräsentationsgeschenk mit einem Wert von bis zu 180 SEK zzgl. MwSt. gewährt einen Abzug für Körperschaftsteuer und Mehrwertsteuer. Beträge, die diesen Betrag überschreiten, sind nach schwedischem Steuerrecht nicht abzugsfähig.
Abzüge sind für den Werbewert des Geschenks zulässig, der schwer zu berechnen sein kann. So wurden beispielsweise Abzüge für Werbegeschenke einfacher Art und geringen Wertes gewährt.
Für Repräsentationsessen (Mittagessen, Abendessen, Abendbrot und sonstiger Verzehr) gibt es keinen Abzug von der Körperschaftsteuer. Ein Mehrwertsteuerabzug kann für Ausgaben für Repräsentationsessen bis zu 300 SEK pro Person geltend gemacht werden (siehe Anhang 1).
Ausgaben für Erfrischungen und einfachere Verzehrgüter von geringerem Wert können abzugsfähig sein.
Geschenke von Lieferanten
Einkaufs- und Beschaffungsentscheidungen sollten auf den Einkaufsstrategien von Tapflo, den Kundenerwartungen, der Nachhaltigkeit und dem besten erwarteten Wert basieren, gemessen am Preis-, Qualitäts- und Leistungsniveau. Kein Tapflo-Mitarbeiter oder anderer im Namen von Tapflo handelnder Geschäftspartner darf Vorteile oder etwas von Wert anfordern oder annehmen, das als Anreiz oder Belohnung für unangemessene Einkaufs- oder Beschaffungsentscheidungen angeboten, bereitgestellt, genehmigt, angefordert oder erhalten wird.
Angenommene und angebotene Geschenke sollten in einem speziellen Geschenkregister im lokalen CFO-Büro registriert werden. Geschenke sollten immer an eine offizielle Firmenadresse gesendet werden, niemals an eine Privatadresse.
Es wird empfohlen, Lieferanten darüber zu informieren, dass die Absicht gut sein mag, aber solche Geschenke an Tapflo-Mitarbeiter gemäß den internen TAPFLO-Regeln nicht gestattet sind.
Einladungen zu Mahlzeiten
Tapflo-Mitarbeiter können Einladungen zum Mittagessen im Zusammenhang mit Geschäftstreffen von Geschäftspartnern annehmen, um Informationen zu sammeln oder Verhandlungen zu führen.
Arbeitsbezogene Abendessen im Zusammenhang mit spezifischen Situationen wie bestimmten Ausstellungen können angenommen werden, sofern sie bescheiden, zu begrenzten Kosten und nicht exklusiv arrangiert werden. Es wird empfohlen, solche Abendessen im Voraus von einem Vorgesetzten genehmigen zu lassen.
Spenden, Zuschüsse und politische Beiträge
Spenden und Zuschüsse sind Bargeld oder etwas von Wert, das Tapflo aus humanitären und sozialen Gründen gibt. Sie müssen im Voraus vom Tapflo-CEO genehmigt werden. Es wird empfohlen, aufgrund des Risikos von verdeckten Bestechungsgeldern/Korruption oder der Überweisung von Geldern an Amtsträger oder politische Beiträge besonders vorsichtig zu sein. Die Spende oder der Zuschuss muss über eine vertrauenswürdige, angesehene Organisation erfolgen und transparent verwaltet werden.
Tapflo gestattet keine politischen Beiträge, einschließlich politischer Kandidaten, weder direkt noch indirekt.
Sponsoring
Es gibt zwei verschiedene Arten von Sponsoring: kommerzielles Sponsoring und soziales Sponsoring. Sponsoring und dessen Wert müssen im Voraus genehmigt werden und im Einklang mit der gültigen Tapflo-Autorisierungsrichtlinie stehen. Es wird empfohlen, besonders vorsichtig zu sein, um das Risiko von verdeckter Bestechung/Korruption oder der Überweisung von Geldern an Amtsträger zu vermeiden.
Zögern Sie nicht, sich bei spezifischen Anweisungen an Ihren Vorgesetzten oder die Tapflo-Zentrale zu wenden, falls Sie Fragen haben. Wenn Sie unsicher sind, fragen Sie immer im Voraus, bevor Sie Maßnahmen ergreifen.
Anhang: Anhang 1 – Anwendbare Regeln für Repräsentationen*) und Geschenke**) in Schweden
Bei Zweifeln oder Fragen zu den Tapflo Group Gift, Benefit and Hospitality Sustainability Guidelines wenden Sie sich bitte an Ihren Vorgesetzten, den CEO der Tapflo Group, Per Antonsson, per.antonsson@tapflo.com – März 2022
Einleitung und Geltungsbereich
Die Ziele der Tapflo Hinweisgeber-Richtlinie sind die Festlegung einer Richtlinie und eines Verfahrens zur Verhinderung, Aufdeckung und Korrektur von unzulässigen Aktivitäten. Diese soll Mitarbeiter oder Geschäftspartner über die Vorgehensweise informieren, wenn Mitarbeiter oder Geschäftspartner aus irgendeinem Grund nicht in der Lage sind, mit einem Vorgesetzten zu sprechen, oder nicht davon überzeugt sind, dass das Problem ordnungsgemäß behandelt wird.
Wenn ein Mitarbeiter oder Geschäftspartner der Meinung ist, dass die regulären Melde- und Kommunikationskanäle der Tapflo Group nicht genutzt werden können oder sollten, um seine/ihre Bedenken zu äußern, kann sich ein Mitarbeiter an den Vorsitzenden des Vorstands der Tapflo International Ltd oder den Vorsitzenden des Vorstands der Tapflo Production Ltd, der Muttergesellschaft der Tapflo Group, wenden. Meldungen können namentlich oder anonym erfolgen, wobei die Meldungen vertraulich behandelt werden, z. B. per E-Mail, Telefon, Brief oder in einem Meeting.
Mitarbeiter oder Geschäftspartner können schwerwiegende Vorfälle oder Missstände im Unternehmen melden, wie z. B.:
Finanzkriminalität, einschließlich Bestechung, Korruption, Betrug, illegale wettbewerbswidrige Maßnahmen oder andere Gesetzesverstöße.
Wesentliche Verstöße gegen Richtlinien und den Tapflo Verhaltenskodex.
Veruntreuung, private Vorteile, Unterschlagung von Geldern oder Interessenkonflikte.
Schwerwiegende Mängel bei der Sicherheit am Arbeitsplatz, im Transport oder in der Produktion.
Schwere Verstöße gegen Umweltvorschriften oder Umweltverschmutzung.
Schwere Formen von Diskriminierung und Belästigung.
Es wird empfohlen, die Behauptung und die Fakten im Zusammenhang mit dem Fall, der sich aus dem gemeldeten Problem ergibt, zu beschreiben. Bitte beziehen Sie sich auf oder fügen Sie die möglicherweise relevanten Dokumente zu dem Fall bei.
Bei Zweifeln oder Fragen zur Tapflo Group Hinweisgeber-Richtlinie wenden Sie sich bitte an Ihren direkten Vorgesetzten, den CEO der Tapflo Group Per Antonsson per.antonsson@tapflo.com – März 2022
Einleitung und Geltungsbereich
Tapflo glaubt an nachhaltiges und verantwortungsbewusstes Wirtschaften. Die Geschäftstätigkeit von Tapflo hat Auswirkungen auf die Umwelt, und die Grundlage dieses Dokuments basiert auf dem Tapflo Way und dem Tapflo Verhaltenskodex. Der Tapflo-Vorstand hat die Tapflo-Umweltpolitik verabschiedet, um zu verdeutlichen, was wir von uns selbst und von unseren Geschäftspartnern erwarten und verlangen. Transparenz in der Umweltarbeit ist ein wichtiges Grundprinzip.
Allgemeine Grundsätze
Einhaltung nationaler und internationaler Gesetze, internationaler Übereinkommen und Vorschriften.
Tapflo-Mitarbeiter müssen alle geltenden nationalen und internationalen Gesetze, Vorschriften und Übereinkommen einhalten. Bei einem Konflikt zwischen der Tapflo-Umweltpolitik und geltendem Recht hat das Recht Vorrang. Nur ein Mitglied des Vorstands von Tapflo AB kann Abweichungen von der Tapflo-Umweltpolitik genehmigen.
Tapflo setzt sich für ökologische Nachhaltigkeit ein, indem es aktiv zu den geltenden UN-Zielen für nachhaltige Entwicklung, den Prinzipien des UN Global Compact und nationalen Zielen für Umweltqualität beiträgt. Dies bildet einen wichtigen Rahmen, der die drei Dimensionen der Nachhaltigkeit in unsere Strategien, unsere tägliche Arbeit und unsere Unternehmensführung integriert. Tapflo arbeitet aktiv daran, diese zu erreichen und trägt so zur langfristigen nachhaltigen Umweltentwicklung bei, lokal und global. Nachhaltigkeit muss ein grundlegendes und leitendes Prinzip für alle Aktivitäten innerhalb von Tapflo sein, wobei leicht verständliche quantitative Indikatoren zu verwandten CSR-Themen berichtet werden.
Eine grundlegende Anforderung ist, dass wir im Rahmen von Gesetzen und internationalen Übereinkommen handeln. Es ist absolut inakzeptabel, dass jemand Umweltgesetze oder -vereinbarungen, Anforderungen und andere Bestimmungen, die die Parameter für unsere Geschäftstätigkeit festlegen, nicht vollständig respektiert und einhält.
Unsere Kunden, Unterauftragnehmer und Lieferanten werden das Unternehmen als interessanten und anspruchsvollen Geschäftspartner mit einem ganzheitlichen Ansatz und der Bereitschaft zur Veränderung sehen. Das Unternehmen zeigt Ehrlichkeit und Offenheit im Umgang mit Geschäftspartnern in der Wertschöpfungskette.
Wir halten unsere Verpflichtungen ein. Etablierte Vereinbarungen gelten. Unsere Geschäftspartner sollten das Gefühl haben, dass sie eine wichtige Voraussetzung für möglichst erfolgreiche gemeinsame Geschäftsinitiativen sind.
Diese Umweltpolitik hat einen doppelten Charakter: Zum einen fordert sie die Einhaltung, zum anderen dient sie als Leitfaden für Umweltbelange. Es ist wichtig, unsere Mitarbeiter über Umweltthemen, die ihre Arbeit beeinflussen können, zu schulen, zu bilden und zu informieren, das Umweltbewusstsein unserer Mitarbeiter zu fördern und sie zu ermutigen, umweltbewusst zu handeln.
Anforderungen an Lieferanten und andere Geschäftspartner
Alle Tapflo-Lieferanten, Unterlieferanten und andere Geschäftspartner müssen die Standards der gültigen Version der Tapflo-Umweltpolitik oder ihre eigenen Richtlinien einhalten, die mit denen von Tapflo übereinstimmen oder diese übertreffen. Zusätzliche Umweltanforderungen von Kunden an Tapflo gelten auch für seine Lieferanten, Unterauftragnehmer und andere Geschäftspartner.
Meldung von Verstößen
Tapflo-Mitarbeiter werden ermutigt, tatsächliche, potenzielle oder vermutete Verstöße gegen den Tapflo-Verhaltenskodex zu melden und zu beanstanden. Meldungen können entweder über die regulären Melde- und Kommunikationskanäle der Tapflo-Gruppe oder über die Whistleblower-Verfahren von Tapflo erfolgen.
Sprache
Wenn der Verhaltenskodex in andere Sprachen übersetzt wird, ist im Falle von Konflikten oder Streitigkeiten die englische Version gültig.
Umwelt
Umweltverantwortung
Tapflo unterstützt einen vorsorglichen Ansatz bei seinen Aktivitäten und den Projekten, an denen das Unternehmen teilnimmt, und zeichnet sich durch eine sichere, gesunde und nachhaltige Umwelt aus. Um die Berücksichtigung von Umweltbelangen und -auswirkungen in unsere Entscheidungsfindung und Aktivitäten zu integrieren, müssen unsere aktuellen und zukünftigen Betriebe und Prozesse Umweltstandards und -gesetzgebung befolgen.
Diese Umweltpolitik hat einen doppelten Charakter: Zum einen fordert sie die Einhaltung, zum anderen dient sie als Leitfaden für Umweltbelange. Es ist wichtig, unsere Mitarbeiter über Umweltthemen, die ihre Arbeit beeinflussen können, zu schulen, zu bilden und zu informieren, das Umweltbewusstsein unserer Mitarbeiter zu fördern und sie zu ermutigen, umweltbewusst zu handeln.
Auswirkungen von Produkten und Dienstleistungen auf die Umwelt.
Tapflo strebt danach, Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln und anzubieten, die die schädlichen Auswirkungen auf die Umwelt begrenzen, sicher in der Anwendung sind, recycelt, wiederverwendet oder sicher demontiert werden können und für eine längere Lebensdauer ausgelegt sind. Dies schließt Produkte und Dienstleistungen von Lieferanten und Unterauftragnehmern ein. Tapflo-Mitarbeiter müssen einen offenen Dialog mit Geschäftspartnern, der Öffentlichkeit und unseren Lieferanten über unsere sich ständig weiterentwickelnde, umweltfreundliche und nachhaltige Arbeit führen. Kaufen Sie, wenn möglich, Produkte und Dienstleistungen, die die geringsten Umweltschäden verursachen, während Produkte und Produktion Teil einer nachhaltigen Gesellschaft sind.
Rohstoffe
Analysieren Sie, wie Rohstoffe und Materialien in der gesamten Lieferanten- und Wertschöpfungskette von Tapflo verarbeitet werden und wie sie das Umweltkapital beeinflussen können, und erstellen Sie einen Aktionsplan zur Reduzierung möglicher negativer Auswirkungen.
Erhöhen Sie die Effizienz der Rohstoffnutzung. Stellen Sie, wenn möglich, schrittweise von produzierten Rohstoffen/Rohwaren auf eine zunehmend zirkuläre Wirtschaft um, durch Wiederverwendung und verstärkte Nutzung von recycelten Rohstoffen/Materialien.
Transport
Erhöhen Sie die logistische Effizienz, reduzieren Sie die Kilometerleistung und stellen Sie Unternehmen umweltfreundliche Lkw-Flotten zur Verfügung, die den Energieverbrauch und die Klimaauswirkungen reduzieren.
Bei notwendigem Seetransport fragen Sie nach saubereren Seetransportmitteln, z. B. Clean Shipping Index.
Energie
Erhöhen Sie die Effizienz der Energienutzung. Wechseln Sie, wenn möglich, von fossiler Energie zu erneuerbarer Energie. Wenn der Immobilieneigentümer eine ineffiziente Heizung hat, ist ein Wechsel zur Nutzung erneuerbarer Brennstoffe und Abwärme erforderlich.
Tapflo kann den Kunden durch Unterstützung und Beratung dabei unterstützen, eine erhöhte und effiziente Energienutzung zu finden.
Abfall
Reduzieren Sie die Menge des anfallenden Abfalls und erhöhen Sie den Anteil des Abfalls, der zur Wiederverwendung und zum Materialrecycling geht.
Chemikalien
Holen Sie Informationen über den Gehalt an gefährlichen Stoffen in Waren und Materialien ein, die das Unternehmen für seinen Gebrauch oder für den Weiterverkauf erwirbt, und geben Sie die chemischen Informationen in der Lieferkette, an Händler und Kunden sowie in der Abfallkette weiter. Wählen Sie Produkte und Materialien aus, die besonders gefährliche Stoffe enthalten.
Bei Zweifeln oder Fragen zur Umweltpolitik der Tapflo-Gruppe wenden Sie sich bitte an Ihren Vorgesetzten, den CEO der Tapflo-Gruppe, Per Antonsson, per.antonsson@tapflo.com – März 2022
Einleitung und Geltungsbereich
Tapflo glaubt an nachhaltiges und verantwortungsbewusstes Wirtschaften. Die Geschäftstätigkeiten von Tapflo wirken sich auf die Umwelt und die Gesellschaft aus, wobei die Grundlage dieses Dokuments auf dem Tapflo Way und dem Verhaltenskodex der Gruppe basiert. Die Vorstände von Tapflo haben die Nachhaltigkeitspolitik der Tapflo-Gruppe verabschiedet, um zu verdeutlichen, was wir von uns selbst und von unseren Geschäftspartnern erwarten und fordern. Transparenz und Nachhaltigkeit sind grundlegende Arbeitsplatzprinzipien.
Governance
Tapflo setzt sich für finanzielle, ökologische und soziale Nachhaltigkeit ein, indem es aktiv zu den UN-Zielen für nachhaltige Entwicklung, den Prinzipien des UN Global Compact und den nationalen Zielen für Umweltqualität beiträgt. Dies bildet einen wichtigen Rahmen, der die drei Dimensionen der Nachhaltigkeit in unsere Strategien, unsere tägliche Arbeit und unsere Unternehmensführung integriert. Die Maßnahmen von Tapflo zielen darauf ab, diese Ziele zu erreichen, und tragen so zur langfristigen, nachhaltigen gesellschaftlichen Entwicklung bei, lokal und global. Nachhaltigkeit muss ein grundlegendes und leitendes Prinzip für alle Aktivitäten innerhalb von Tapflo sein, wobei leicht verständliche quantitative Indikatoren zu verwandten CSR-Themen berichtet werden.
Finanzielle Verantwortung
Finanzielle Verantwortung bedeutet, dass die Organisation Maßnahmen ergreift, um die finanzielle Position des Unternehmens zu sichern. Dies bedeutet, dass die finanziellen Ressourcen so verwaltet werden, dass die Zukunft von Tapflo bestmöglich gesichert ist und Tapflo die festgelegten Anforderungen in Strategien und Plänen erfüllt und damit Verantwortung für die Eigentümer übernimmt. Tapflo verpflichtet sich zur Einhaltung der höchsten Standards der Geschäftsethik, einschließlich seiner Vertriebspartner.
Umwelt
Tapflo strebt danach, Produkte zu entwickeln und anzubieten, die die schädlichen Auswirkungen auf die Umwelt begrenzen. Dies umfasst Produkte und Logistikdienstleistungen von Lieferanten und an Kunden. Die Mitarbeiter von Tapflo müssen einen offenen Dialog mit unseren Geschäftspartnern und Lieferanten über unsere sich ständig weiterentwickelnde Umwelt- und Nachhaltigkeitsarbeit führen. Die Umweltpolitik von Tapflo verdeutlicht weiter, was wir von uns selbst und von unseren Geschäftspartnern erwarten und fordern.
Umweltverantwortung
Tapflo unterstützt einen vorsorglichen Ansatz bei seiner Entwicklung und seinen Aktivitäten, an denen das Unternehmen teilnimmt, die durch eine sichere, gesunde und nachhaltige Umwelt gekennzeichnet sein sollen. Die Betriebe und Prozesse von Tapflo halten sich an die entsprechenden Umweltgesetze, -vorschriften und -standards. Tapflo berücksichtigt den Einsatz von Ressourcen wie Energieverbrauch, Klimaauswirkungen und Abfallmanagement. Dies umfasst die Dienstleistungen, die Logistik, die Lösungen von Tapflo und sein Geschäftsmodell, das den Umweltschwerpunkt und die Lieferungen der Kunden unterstützt.
Soziales
Tapflo führt seine Geschäfte verantwortungsbewusst und so, dass es sich als guter Staatsbürger auszeichnet. Dies bedeutet unter anderem, dass Tapflo Gesundheit und Wohlbefinden berücksichtigt, unabhängig davon, ob es sich um Mitarbeiter, Lieferanten, Subunternehmer und deren Mitarbeiter, Kunden handelt oder wer anderweitig von Tapflo betroffen ist.
Arbeitsumfeld und Verantwortung für Menschenrechte
Für Tapflo ist ein sicherer und gesunder Arbeitsplatz ein Erfolgsfaktor und hat daher in unserem gesamten Geschäftsbetrieb höchste Priorität. Die Fürsorge gilt für alle Arten von Arbeitsumgebungen und für Personen, die nicht bei uns angestellt sind oder in unserem Namen arbeiten, und diese dürfen keinem Risiko ausgesetzt sein, Diskriminierung, körperlicher oder geistiger Krankheit an ihrem Arbeitsplatz zu erleiden. Die international anerkannten Menschenrechte sind die Grundlage für alle Geschäftsbeziehungen von Tapflo, und wir beteiligen uns nicht an Menschenrechtsverletzungen.
Bei Zweifeln oder Fragen zur Nachhaltigkeitspolitik der Tapflo-Gruppe wenden Sie sich bitte an Ihren Vorgesetzten, den CEO der Tapflo-Gruppe Per Antonsson per.antonsson@tapflo.com – März 2022